Gefahrgut-Kartons
Die packplan-Gefahrgutverpackungen entsprechen den Anforderungen von RID / ADR (Land), IMDG-Code (See), sowie IATA (Luft)-Gefahrgutvorschriften für einen Behälter aus Pappe (4 G).
- extrem stabil durch Spezialwellpappensorten; Papierbahnen nassfest verklebt
- vielseitig durch 3-fach Kennzeichnung / -Zulassung
- verwendbar für viele Gefahrenklassen z.B. Klasse 3 (entzündbare Flüssigkeiten)
- vorbereiteter Druckstand
- Erstprüfung mit verschiedenen Innenverpackungen, sowie spezielle Nachprüfungen
- die Verpackungen müssen gem. der Zulassung mit 75mm breiten, faserverstärkten Filamentband (Seite...) verschlossen werden und ggf. je nach Bauart, zusätzlich umreift werden ( s. Verschlußvorschrift / Skizzen-Aufdruck auf Innenklappe). Wir beraten Sie gerne bei weiteren Fragen.